Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DVC Software GmbH

I. Vertragsabschluß

(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
(2) Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Lieferung

(1) Alle Software-Programme werden unter der Bedingung verkauft, dass der Besteller die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der DVC Software GmbH (im folgenden DVC genannt)
rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm gemäß
den Nutzungsbedingungen des Herstellers. Insbesondere berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart und von DVC schriftlich genehmigt wurde, eine Softwarelizenz nur zum gleichzeitigen
Einsatz der Software auf einem Computerarbeitsplatz. Die Programme bleiben Eigentum des Herstellers. Soweit ein Programm eine vom Software-Hersteller ausgegebene Seriennummer hat,
muss diese bei Wiederverkauf durch einen von DVC autorisierten Vertragshändler auf der Rechnung vermerkt sein. Die Übertragung einer Lizenz, die auf einen Endbenutzer ausgefertigt
ist, an einen anderen Endbenutzer, ist nicht möglich. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger, ist dem Erwerber nur zu eigenen
Sicherungszwecken gestattet. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen.
(2) Die DVC ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen des
bestellten Programms erfüllen oder beinhalten.
(3) Verzögert sich eine Leistung über den von DVC zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller zu setzenden Frist von mindestens 21 Tagen geltend
gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die DVC mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für DVC unmöglich, ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, ausgenommen Verzug oder Unmöglichkeit wurden von DVC grob fahrlässig herbeigeführt. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Nichtlieferbarkeit, deren Gründe nicht im Einwirkungsbereich der DVC liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtzurverfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die DVC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eintritt.
(4) Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Dieses gilt auch für Teillieferungen. DVC ist berechtigt, die nach ihrer Meinung sinnvollste Versendungsart zu wählen.
(5) Mit der Übergabe der Ware an den Versender bzw. Zusteller geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, findet der Gefahrenübergang im Moment der Anzeige der Bereitstellung durch DVC statt.

(6) Ist der Besteller der Meinung, einen Fehler an einem von DVC gelieferten Produkt festgestellt zu haben, so ist vor jeglicher Warenrücksendung im Gespräch mit DVC die Fehlerhaftigkeit der
gelieferten Ware festzustellen. Wird daraufhin von DVC die Aufforderung zur Warenrücksendung ausgesprochen, ist der Sendung neben einer präzisen Fehlerbeschreibung eine Rechnungskopie
oder ein anderer rechtsgültiger Liefernachweis beizufügen. Andernfalls kann DVC die Bearbeitung ablehnen.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer
gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet.
(2) Zahlungen sind sofort netto nach Rechnungserhalt, ohne jeden Abzug fällig. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
(3) Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist oder ausnahmsweise aus sonstigen Gründen entgegen
Ziffer III 2 nicht sofort zahlbar sind, werden fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

IV. Garantieleistung

1) Jeder Besteller ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine bei DVC bestellte Ware auf einem zur Nutzung mit dieser Ware bestimmten Computersystem lauffähig ist. Alle Schäden,
die durch die Nutzung von Produkten der DVC mit ungeeigneten Systemen entstehen, sind vom Besteller zu tragen. Die Forderungen der DVC aus Lieferungen bzw. Leistungen bleiben hiervon
unberührt, insbesondere ist DVC nicht verpflichtet, falsch bestellte Ware zurückzunehmen. Dies Bestimmungen gelten sowohl für Hardware- als auch für Softwaresysteme.
(2) Der Besteller verpflichtet sich, die von der DVC gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf ihre Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und etwaige Schäden und Beanstandungen innerhalb von
14 Tagen gegenüber der DVC schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Bestellers.
(3) Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist, SoftwareLeistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Die DVC übernimmt deshalb nur die Gewähr für die
technische Brauchbarkeit des gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck.
(4) Die Haftung der DVC für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer von
DVC gelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf
eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der DVC zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die Sicherung mit der Ware
be- oder verarbeiteter Daten.
(5) Eine Gewährleistungspflicht der DVC beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Rahmen der Garantiebedingungen des Herstellers. Bei Verwendung
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die DVC außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Herstellern, Lieferanten
oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im direkten Verantwortungsbereich der DVC. Schlägt eine Nachbesserung oder
Ersatzlieferung durch die DVC oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige Vertragsverletzung der DVC zurückzuführen.
(6) Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen erhebt DVC eine Bearbeitungsgebühr von EURO 130,00.

V. Gewerbliche Schutzrechte

(1) Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet,
uns sofort zu unterrichten, falls ihm gegenüber solche Verletzungen gerügt werden.
(2) Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen
gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

VI. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Produkten sowie an den aus Ihrer Beund Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den
Besteller zustehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen über Verkauf, Lieferung, Weiterverkauf etc. von Waren, insbesondere also die Angaben zu Ziffer II dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben unberührt.
(2) Machen wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend, oder verlangen wir Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt.
(3) Der Besteller tritt DVC schon bei Vertragsabschluß alle ihm bei der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen als Sicherung der aus diesem Vertrag entstehenden Ansprüche der DVC gegen den Besteller. Der
Besteller hat auf Verlangen von DVC unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen, sofern auf diesen
Weiterverkauf die Bestimmungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt anwendbar sind.

VII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten
kommt.

VIII. Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Osnabrück. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

© DVC Software GmbH
Stand: 09/2020